Arbeitsmedizin

Zu den Aufgabengebieten der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Konkret sieht das folgendermaßen aus:
Arbeits- und Betriebsmediziner begehen die verschiedenen Betriebsstätten um sich einen Überblick über die Verhältnisse zu verschaffen. Sie fragen nach, welche Belastungen und Gefährdungen bekannt sind. Sie hören zu, um vorhandenen Probleme besser verstehen zu können. Sie identifizieren, idealerweise gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, zusätzliche Schwachpunkte und Gefahrenquellen.
Selbstverständlich folgen nun Lösungsvorschläge zur Beseitigung der Missstände und tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung.
In regelmäßigen Abständen wird die Durchführung, Wirksamkeit und Durchschlagsfähigkeit der Maßnahmen kontrolliert und protokolliert.
In Arbeitssicherheits- bzw. Gesundheitsausschusssitzungen können sich Arbeits- und Betriebsmediziner mit kompetentem Rat einbringen.
Last but not least gehören arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zum Aufgabengebiet eines jeden Arbeitsmediziners.
Unsere Kooperationspartner bieten Ihnen Rechtssicherheit bezüglich aller im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG - § 3) beschriebenen betriebsärztlichen Aufgaben, bezüglich aller berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften und beraten und betreuen sie und Ihre Mitarbeiter zu Themen wie:
Strahlenschutz und Röntgenverordnung
Biostoffverordnung
Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten
Fahrerlaubnisverordnung (Anerkennung nach §§ 67,68 FeV)
Biotechnologie
Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Lärmverordnung
Reisemedizin
Umweltmedizin
Sucht- und Drogentherapie
Hautschutz
Gesundheitszeugnis für Auslandsaufenthalt
Absturzgefahr
Tauch- und Sportmedizin
Blei
Laser
Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz


